Welche Regeln für WoMos ab 3,5 to in Europa gelten

6. März 2023

Wohnmobile von 3,5 t bis 7,5 t zGG in Europa

Inhaltsverzeichnis

Abmessungen/Achszahl und Straßenbenutzungsgebühren/Maut

Die Vorschriften zu Abmessungen und Achszahl beziehen sich grundsätzlich auf in Deutschland zugelassene Wohnmobile. In Einzelfällen lassen nationale Zulassungsbedingungen geringere Abmessungen zu.
Internationale Abkommen erlauben es aber in jedem Fall, das in Deutschland zugelassene und zulässigerweise beladene Fahrzeug auch im Ausland zu nutzen, ggf. mit einer Ausnahmegenehmigung.
In einigen europäischen Ländern gibt es bei der Erhebung von Straßenbenutzungsgebühren Besonderheiten hinsichtlich der Fahrzeughöhe/-breite und der Anzahl der Achsen. Zwillingsbereifung, Doppelachsen oder die Fahrzeughöhe über der Vorderachse werden häufig als Grund für eine erhöhte Straßenbenutzungsgebühr herangezogen. In Frankreich wird ab einer Fahrzeughöhe von 3 m auf Autobahnen eine höhere Gebühr fällig. Zur Gesamthöhe zählen alle festen Aufbauten wie z.B. Aggregate von Klimaanlagen, nicht jedoch Dachboxen, Antennen oder Beleuchtungseinrichtungen. Allerdings erfolgt die Messung der Fahrzeughöhe automatisch und man kann sich bei einer eventuellen Falschmessung nicht vor Ort beschweren.

Straßengebühren in Europa

LandStreckenGebührenErhebung
AlbanienA
BelgienAnach Fahrzeughöhean Mautstationen
Bosnien und HerzegowinaBnach zGG und Achszahlan Mautstationen
BulgarienBnach zGGVignette
DänemarkAnach Fahrzeuglängean Mautstationen
DeutschlandAnach Fahrzeughöhean Mautstationen
Estlandes wird grundsätzlich keine Maut erhoben
Finnland (FR)es wird grundsätzlich keine Maut erhoben
FrankreichBnach Fahrzeughöhe und Achszahlan Mautstationen
GriechenlandBnach Fahrzeughöhean Mautstationen
GroßbritannienBnach Achszahlan Mautstationen
IrlandBnach zGGan Mautstationen
IslandAnach Fahrzeuglängean Mautstationen
ItalienBnach Achszahlan Mautstationen
KroatienBnach zGG und Achszahlan Mautstationen
Lettlandes wird grundsätzlich keine Maut erhoben
LitauenCwie Pkwan Mautstation
Luxemburges wird grundsätzlich keine Maut erhoben
MazedonienBnach Achszahlan Mautstationen
MontenegroAnach Achszahlan Mautstationen
NiederlandeAnach Fahrzeuglänge und
-höhe
an Mautstationen
NorwegenBnach zGGelektronisch
ÖsterreichDnach Emission° und Achszahlelektronisch
PolenFnach zGGelektronisch
PortugalBnach Achszahlan Mautstationen / elektronisch
RumänienBwie PkwVignette
SchwedenAnach Fahrzeuglängean Mautstationen
SchweizEnach AufenthaltsdauerSchwerverkehrsabgabe
SerbienBnach Achszahl und zGGan Mautstationen
Slowak. Rep.Bwie PkwVignette
SlowenienDnach zGGan Mautstationen
SpanienBnach Achszahlan Mautstationen
Tschech. Rep.Fnach Emission und Achszahlelektronisch
TürkeiBnach Achszahlan Mautstationen
UngarnFnach zGGVignette
A Gebühren ausschließlich für einzelne Brücken, Tunnels, Passstraßen
B Gebühren für das üblicherweise gebühren- pflichtige Straßennetz (auch Tunnels, Brücken, Passstraßen)
C Umweltabgabe bei der Einfahrt zu Neringa (Kurische Nehrung)
D auf dem für Pkw vignettenpflichtigen Straßennetz, dort allerdings streckenabhängig
E bezieht sich auf das gesamte Straßennetz und ist an der Grenze zu entrichten
F auf dem für Pkw mautpflichtigen Straßennetz und auf weiteren Fernstraßen
(FR) Zur Gesamthöhe zählen alle festen Aufbauten wie z.B. Aggregate von Klimaanlagen, nicht jedoch Dachboxen, Antennen oder Beleuchtungseinrichtungen.
Anhänger bis zu einer Höhe von 2 m werden nicht gesondert bemautet. Gespanne mit einer Höhe von mehr als 3 m werden höher bemautet. Gespanne mit einem Zugfahrzeug über 3,5 t zGG werden in die Klasse 4 eingestuft.
° Euro-Emissionsklasse, nicht zu verwechseln mit der Zahl der Umweltplakette

Straßengebühren für WoMos über 3,5 to in Europa (Angaben ohne Gewähr)

Mautboxen


Fahrzeugklassen in Frankreich

Bei der Höhe werden Dachgepãck, Dachboxen, Antennen, Solarpanels, Rundumlichter (Blaulicht, Gelblicht), Beleuchtungseinrichtungen, Taxischilder etc. in der Regel nicht, feste Aufbauten wie die Aggregate von Klimaanlagen o.ä. hingegen schon mit eingerechnet. Tandemachsen werden in Frankreich wie zwei Einzelachsen gezählt.

Für Straßburg, Paris und anderen französischen Städten fallen noch Kosten für die Crit´Air – Umweltplakatte an. Diese kann vor Reiseantritt beim französischen Umweltministerium online bestellt werden.

Weitere Informationen zum Thema Maut für Fahrzeuge über 3,5to in Europa gibt es bei Promobil.

Parken, freies Stehen und Übernachten

In Deutschland ist das Halten und Parken von Wohnmobilen auf öffentlichen Straßen überall dort erlaubt, wo es durch die Straßenverkehrsordnung oder durch Verkehrszeichen nicht ausdrücklich verboten ist. Auch auf Parkplätzen dürfen Wohnmobile abgestellt werden, wenn dies nicht durch ein Zusatzzeichen verboten ist. Auf Autobahnparkplätzen und Raststätten entlang der Autobahn gehört die Rücksichtnahme auf den Güterkraftverkehr zum guten Ton.

Die einmalige Zwischenübernachtung zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit ist auch in Deutschland erlaubt. Dabei darf die Campingausrüstung nur im Fahrzeug benutzt werden. In den skandinavischen Ländern wird das freie Campen dagegen eher locker gehandhabt. In anderen europäischen Ländern gibt es die unterschiedlichsten Regelungen. Bitte beachten Sie auch die Fußnoten in der jeweiligen Tabelle.

freistehen in Europa

Landim öffentlichen Raumauf Privatgrund*im öffentlichen Raumauf Privatgrund*
ÜbernachtenÜbernachtenCampenCampen
Albanienjajajaja
BelgienAjaA BA
Bosnien und Her- zegowinaneinneinneinnein
Bulgarienneinneinneinnein
Dänemarkneinjaneinja
DeutschlandAAneinA
EstlandCjaCja
FinnlandAjaAja
FrankreichA BA BA BA B
Griechenlandneinneinneinnein
GroßbritannienA B D EA D EA B D EA D E
IrlandA BAA BA
IslandBjaneinja
ItalienA BAA BA
Kroatienneinneinneinnein
LettlandCjaCja
LitauenCjaCja
LuxemburgneinA FneinA F
Mazedonienneinneinneinnein
MontenegroGGGG
NiederlandeHneinHnein
NorwegenKjaneinja
ÖsterreichA BAA BA
PolenA BAA BA
Portugalneinneinneinnein
Rumänienjajajaja
SchwedenA KA J FneinA J F
SchweizA BAA BA
SerbienGGGG
Slowak. Rep.neinneinneinnein
Slowenienneinneinneinnein
SpanienA B FA FA B FA F
Tschech. Rep.neinneinneinnein
TürkeiA BAA BA
Ungarnneinneinneinnein
*nur mit Erlaubnis des Grundstückbesitzers
A regionale Einschränkungen
B nur mit Genehmigung der örtlichen Behörden
C nur außerhalb geschlossener Ortschaften
D nicht entlang von Straßen/Brücken
E in Schottland weitgehend erlaubt
F Beschränkungen nach Anzahl der Wohnmobile oder Zelte und Personen
G nur unter besonderen Umständen und mit Genehmigung der örtlichen Behörden
H nur in Gemeinden mit ausgewiesenen Plätzen
J nicht an landwirtschaftlich genutzten Flächen und in der Nähe von Häusern
K entlang öffentlicher Straßen nur auf Parkplätzen

Angaben ohne Gewähr

Tempolimits in Europa

A gilt ab 3,05 t Leergewicht B auf unbefestigten Straßen C in Wohngebieten D nach Beschilderung E Führerschein weniger als zwei Jahre F Abweichung nach Tageszeit G Führerschein weniger als ein Jahr H 50 m vor Bahnübergängen

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    Ende 2022 habe ich mir den Traum vom selbst ausgebauten Camper erfüllt. In diesem Blog teile ich mein Wissen.

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